Aktuelles zu COVID 19

Haus Ginnheim

Verhaltens- und Hygieneregeln

 

  1. Es gilt §1 Abs. 1 der CoBaSchuV des Landes Hessen:

     

    Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie

    (1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden. Bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen; eine vorsorgliche Testung wird empfohlen.“

     

  2. und §1 Abs. 3 der CoBaSchuV des Landes Hessen:

     

    (3) Bei akuten Atemwegssymptomen soll ein Kontakt zu Angehörigen anderer

    Hausstände bis zu einer Abklärung der Ursache möglichst vermieden werden.“     

  3. Um Gedrängesituationen zu vermeiden, darf im Haus Ginnheim die maximale Personenanzahl von 50 Personen nicht überschritten werden.

     

  4. Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen sollte 1,5 m betragen.

     

  5. Die Toilettenräume sollten jeweils nur von einer Person benutzt werden.

     

  6. Händewaschen, bei betreten des Haus Ginnheims, nach dem Toilettengang und nach dem Nase putzen, Husten oder Niesen ist aus hygienischer Sicht zwingend erforderlich.

    Hierfür stehen in den Toilettenräumen ausreichend Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung.

     

  7. Es sollte regelmäßig gelüftet werden!

     

  8. Die Küche bleibt bis auf Weiteres geschlossen!

    Ausnahme sind vom 1. FGC autorisierte gastronomische Veranstaltungen.

     

 

Bitte bleiben sie gesund!

Ihr Vorstand des 1. FGC

 

Stand 02.04.2022

Allgemeine Informationen:

Vielen Dank für ihren Besuch!

Druckversion | Sitemap
© 1. Frankfurter Gardecorps